Start › AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
S&M Gebäudereinigung & Dienstleistungen, Inhaber Ilhamudin Mohammadi
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen S&M Gebäudereinigung & Dienstleistungen, Inhaber Ilhamudin Mohammadi, Akazienstraße 52, 85049 Ingolstadt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote haben eine Bindungsfrist von 30 Tagen ab Zugang beim Auftraggeber.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistung zustande. Die Textform, insbesondere per E-Mail, genügt.
(3) Grundlage des Vertrags ist das vereinbarte Leistungsverzeichnis. Darin nicht aufgeführte Arbeiten sind nicht geschuldet und werden gesondert vergütet.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang und Turnus der Reinigung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
(2) Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen. Verbrauchsmaterial für Sanitärräume, insbesondere Seife, Papierhandtücher und Toilettenpapier, wird nur gestellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung geeignete Dritte einzusetzen. Für deren Auswahl und Überwachung haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die Reinigung erfolgt zu den vereinbarten Zeiten. Der Auftragnehmer bestimmt die Einteilung des eingesetzten Personals.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumen.
(2) Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser und Strom sowie einen abschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Geräten und Material zur Verfügung, soweit dies erforderlich ist.
(3) Der Auftraggeber weist auf Besonderheiten der Räume und Oberflächen hin, insbesondere auf empfindliche Beläge, Alarmanlagen und Gefahrenstellen.
(4) Wertgegenstände und vertrauliche Unterlagen sind vom Auftraggeber sicher zu verwahren.
§ 5 Schlüssel und Zutritt
(1) Übergebene Schlüssel, Transponder und Zutrittscodes werden dokumentiert übergeben und personengebunden verwaltet. Sie werden gegen unbefugten Zugriff gesichert.
(2) Der Verlust eines Schlüssels wird dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt. Die Haftung für Schlüsselverlust richtet sich nach § 8.
(3) Bei Vertragsende werden sämtliche Schlüssel und Zutrittsmittel unverzüglich zurückgegeben.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen wird monatlich abgerechnet. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung bei wesentlichen Kostensteigerungen, insbesondere durch Änderungen des Tarif- oder Mindestlohns, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat anzupassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Mängel und Nacherfüllung
(1) Beanstandungen der Reinigungsleistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ausführung, in Textform anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer beseitigt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
(3) Eine verspätete Anzeige schließt Ansprüche wegen dieses Mangels aus, soweit die Ursache nach Ablauf der Frist nicht mehr zweifelsfrei feststellbar ist.
§ 8 Haftung und Versicherung
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblichem Umfang. Einen Versicherungsnachweis mit Angabe des Versicherers und der Deckungssummen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anforderung vor.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, damit eine Schadensmeldung an den Versicherer erfolgen kann.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht bei Übernahme einer Garantie.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge, insbesondere Endreinigungen und Grundreinigungen, enden mit der Ausführung der Leistung.
(2) Dauerschuldverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 10 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers abzuwerben oder zu beschäftigen, die im Rahmen dieses Vertrags eingesetzt wurden.
§ 11 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeitenden schriftlich zur Verschwiegenheit über alle Umstände, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit beim Auftraggeber bekannt werden.
(2) Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung durch den Auftragnehmer sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Ingolstadt. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 22. September 2026